Keine Auslieferungen nach Ungarn

Anfang Februar 2023 kam es in Budapest zu Auseinandersetzungen rund um den sogenannten „Tag der Ehre“, bei dem sich jährlich tausende Neonazis versammeln.


Wir sind die Eltern der jungen Menschen, die beschuldigt werden, im Februar in Budapest Neonazis überfallen und Körperverletzungen begangen zu haben. Unsere Kinder werden in diesem Zusammenhang mit europäischem Haftbefehl gesucht. Zwei Beschuldigte sitzen bereits seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft in Ungarn. In Deutschland wurde zuletzt eine beschuldigte Person gefasst und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ihr und den anderen Beschuldigten droht eine Auslieferung nach Ungarn.


Im Falle einer Verurteilung in Ungarn erwartet die Beschuldigten ein im Vergleich zu Deutschland unangemessen hohes Strafmaß. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert aktuell bis zu 16 Jahre Haft für eine der dort inhaftierten Personen. Den gesuchten Personen drohen dort sogar bis zu 24 Jahre Haft.

Die Haftbedingungen in Ungarn sind menschenunwürdig. So durfte eine der inhaftierten Personen 6 Monate lang keinerlei Kontakt zu ihren Angehörigen haben. Sie berichtet von phasenweise 23 Stunden Einschluss am Tag in einer 3.5 m2 großen Zelle, von Verhören ohne Verteidiger:in und Dolmetscher:in. Des weiteren beschreibt sie Unterernährung sowie katastrophale hygienische Bedingungen. Die Zelle wird im Sommer unzureichend belüftet, im Winter teilweise nicht beheizt. Sie ist von Bettwanzen, Mäusen und Kakerlaken befallen. Bei Gängen außerhalb der Zelle werden Fesselungen vorgenommen, beim Gang in den Verhandlungsraum wurde eine Leine verwendet.

Solche Haftbedingungen sind in Ungarn an der Tagesordnung. Im Jahr 2022 wurden Milliardenzahlungen der EU an Ungarn eingefroren, da sich das Land nicht an vereinbarte rechtsstaatliche Reformen hält und die Unabhängigkeit des Justizsystems nicht gewährleistet ist. Aktuell klagt das EU-Parlament gegen die teilweise Freigabe dieser Gelder. Wegen der nicht mit deutschem Recht zu vereinbarenden Bedingungen hob das Bundesverfassungsgericht 2018 zwei Auslieferungsbeschlüsse auf.


Wir treten an die Öffentlichkeit, um zu verhindern, dass es zu Auslieferungen nach Ungarn kommt. Es herrschen dort unzumutbare Haftbedingungen, die nicht den Mindeststandards der europäischen Grundrechtecharta entsprechen. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist nicht zu erwarten. Mit Haft und Urteil in Ungarn sind schwere psychische und körperliche Haftschäden zu befürchten. Die Haftbedingungen und zu erwartenden Strafmaße sind überzogen und unangemessen.

  • Wir fordern ein unabhängiges und rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.
  • Wir wenden uns gegen eine zu Hetzkampagnen ausartende Berichterstattung, die unsere
    Kinder populistisch kriminalisiert.
  • Solange kein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Wir haben große Angst und Sorge um unsere Kinder.
Sie dürfen nicht nach Ungarn ausgeliefert werden!

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