Presseerklärung – Anwält:innen
Bundesgerichtshof erteilt im Budapest-Komplex weiterer Eskalation eine Absage gespiegelt von kanzlei-ebs.de Der Bundesgerichtshof hat heute den Antrag des Generalbundesanwalts abgelehnt, den Haftbefehl einer beschuldigten Person um den Vorwurf des versuchten Mordes zu erweitern. Betroffen war eine Person, die sich aufgrund eines von Ungarn ausgestellten Europäischen Haftbefehls derzeit in Auslieferungshaft befindet. Der BGH fasst die Gruppe von Antifaschist_innen, denen Übergriffe auf Neonazis in Budapest zur Last gelegt werden, zwar als „kriminelle Vereinigung“ auf, diese sei aber Weiterlesen…